Der Bundestag von Bayern hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit. Mit dem Jahr 2023 soll bereits das Gesetz in 3 Bereichen wirksam werden:
Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.
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