Interview mit Thomas Egger zur Digitalen Grundversorgung in der Schweiz

Kern: Herr Egger, können Sie das Ziel einer umfangreichen digitalen Grundversorgung in einem Satz beschreiben?

Diese Erschliessung mit digitalen Infrastrukturen ist eine unerlässliche Standortvoraussetzung für die Bevölkerung und Wirtschaft. Welche Familie oder welcher Betrieb würde sich heute noch in einer Gemeinde niederlassen, die nicht mit Breitband erschlossen ist? Die digitalen Infrastrukturen sind die Autobahnen des 21. Jahrhunderts!

 

Kern: Wenn ich das richtig verstehe, dann kann man es eigentlich so zusammenfassen: In der Schweiz baut man nicht nur das Netz im Tal, sondern gleichzeitig auch auf den Bergen aus. Die digitalen Infrastrukturen haben also gerade für die ländlichen Räume eine grossen Bedeutung?

Nicht zuletzt die Corona-Krise hat nochmals klar vor Augen geführt, wie wichtig zuverlässige und robuste digitale Infrastrukturen sind. Ohne diese digitalen Infrastrukturen wäre es nicht möglich gewesen, die Wirtschaft und die Bildung von einem Tag auf den anderen auf Homeoffice und Home-Schooling umzustellen. Dank der Digitalisierung können die Standortnachteile von Berggebieten und ländlichen Räumen überwunden und Potenziale genutzt werden. Damit wirklich alle Betriebe und alle Bevölkerungsgruppen von dieser Digitalisierung profitieren können, braucht es eine entsprechende minimale Grundversorgung.

Die Idee der Grundversorgung ist aus meiner Sicht eines der wesentlichen staatstragenden Elemente im schweizerischen Bundesstaat. Die Grundversorgung schafft Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen und Landesgegenden und trägt damit wesentlich zum inneren Zusammenhalt in unserem föderalistischen Staat bei.

 

Kern: Die digitale Grundversorgung wird im Schweizer Fernmeldegesetz geregelt, demnach muss „die Grundversorgung für alle Bevölkerungs­kreise in allen Teilen des Landes gewährleistet“ sein. Was sich hier sehr trocken anhört hat aber extrem große Auswirkungen für die einzelnen Schweizerinnen und Schweizer. Warum haben Sie für diese Passage so gekämpft?

Egger: Tja, dieser eine Satz war harte Arbeit für uns, die sich aber schliesslich wirklich gelohnt hat. Darum beneiden uns jetzt viele andere Länder. Diese Passage stellt nämlich sicher, dass jede Bewohnerin und Bewohner und jeder Betrieb in der ganzen Schweiz, wo immer er auch ist, mit einer minimalen Bandbreite erschlossen sein muss. Zur Grundversorgung gehören also anders als in den meisten europäischen Ländern nicht nur Telefondienste sondern auch eine Breitbanderschliessung. Wie hoch diese Bandbreite ist, wird dann immer auf Verordnungsstufe geregelt.

 

Kern: Wenn ich das richtig verstehe, geht es eben um die GRUNDversorgung. Wie kann sich ein Laie diese notwendige Versorgung vorstellen?

Egger: Also konkret gilt hier derzeit eine Grundversorgungspflicht von 10 Mbit/s. Das heißt, jeder Haushalt und jede Unternehmung wo immer sie sich auch befindet, hat Anrecht auf diese Erschliessung mit 10 Mbit/s. Zum Vergleich: Netflix hat eine Anforderung von 20 Mbit/s, was in den meisten Haushalten noch gut verfügbar ist. Für ein flüssiges Videostreaming von mehreren Personen in einem Haushalt, so wie wir es in den letzten Monaten großteils praktizieren wollten, empfehlen die Anbieter zwischen 50 und 100 Mbit/s. Wir haben deshalb letztes Jahr erneut einen Vorstoss im eidgenössischen Parlament lanciert, um die Grundversorgung weiter anzuheben auf 80 Mbit/s. Der Bundesrat (die Exekutive) hat zugesichert, diesen Schritt demnächst zu vollziehen.

 

Kern: Auch in Österreich haben sich wohl seit Beginn der Krise mehr Menschen für ihre Bandbreite interessiert als jemals zuvor. Eben vor allem in den ländlichen Räumen, abseits der großen Städte mussten sich Familien oft einen «Schichtplan» zurecht legen, damit alle dementsprechend ihr Home office, Home schooling  usw.. abwickeln konnten. Was das System in Österreich deutlich unterscheidet ist, dass in der Schweizer Grundversorgung einfach gesagt Telekommunikations-Unternehmen verpflichtet werden, diese Infrastruktur herzustellen.

Egger: Die Grundversorgungskonzession wird periodisch ausgeschrieben. Die Unternehmen können sich dafür bewerben. Faktisch hat das bis anhin nur die Swisscom getan. Die Inhaberin der Grundversorgungskonzession ist dann verpflichtet, die gesetzlich definierte Grundversorgung flächendeckend zu erbringen. Rein theoretisch könnte die Swisscom als Inhaberin der Grundversorgungskonzession eine Abgeltung des Bundes in Anspruch nehmen. Nur hat sie dies bis jetzt nie getan, da sie die Grundversorgung aus eigenen Mitteln gewährleisten konnte. Die Grundversorgung ist quasi wie ein Auffangnetz. Denn gleichzeitig treiben die Telecom-Unternehmen den Ausbau der Hochbreitbandnetze weiter voran. Nur tun sie dies natürlich vor allem zuerst in den Städten, wo der grösste Markt besteht. So entstehen neue digitale Gräben, die unbedingt vermieden werden müssen. Wir sind der Auffassung, dass neue Technologien wie z.B. aktuell 5G zuerst in den ländlichen Räumen ausgebaut werden müssen.

 

Herzlichen Dank für das Gespräch!

 

Mehr Information zu Thomas Egger und zur Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete findest du hier.